Als Hobby-Ebayer bin ich auch schon oft über den finalen Satz mit dem "neuen EU-Recht" gestolpert und habe mich gefragt, was das eigentlich sein soll. Immerhin sind die Gewährleistungsvorschriften meines Wissens eigentlich im BGB geregelt.
Spiegel online berichtet nun über dieses Phänomen. Gut so, ich hatte Recht :-)